Hinweis nach Preisangabenverordnung
Nach § 1 und § 5 Preisangabenverordnung (PAngV) i.d.F. vom 18.10.2002 ist jeder Gewerbetreibende, der Endverbrauchern gegenüber Waren oder Leistungen anbietet, verpflichtet, seine Preise, bzw. Verrechnungsgrundsätze in ein Preisverzeichnis aufzunehmen und in seinen Geschäftsräumen auszuhängen.
(Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder Vermittlung eines Vertrages, § 652 BGB)
Immobilienberatung
Gerne berate ich Sie als Immobilienberater in Sachen Hauskauf, Hausverkauf, Mehrgenerationenwohnen, altersgerechtes Wohnen und zu neuen Wohnkonzepten. Zusätzlich steht Ihnen ein Expertenteam zur Verfügung, welches aus Gutachtern, Finanzberatern, Energieberatern und Handwerkern besteht.
Für Wohnberatung, Hauskaufberatung, Immobilienberatung und Verkaufsberatung beträgt der Stundensatz 95 Euro, sofern kein Festpreis vereinbart wurde.
Immobilienmakler
Als Immobilienmakler kümmere ich mich um den Verkauf Ihrer Immobilie. Ich kümmere mich um fehlende Unterlagen, übernehme Recherchen, die Vermarktung und koordiniere die Besichtigungstermine.Vom Gutachten über den Verkauf bis hin zum Notartermin, begleite ich Sie bei Ihren Immobilienangelegenheiten.
Für den Verkauf von Häusern, Eigentumswohnungen und Grundstücken berechne ich eine Maklerprovision, jeweils von Käufer und Verkäufer, in Höhe von 3,57 % vom Kaufpreis.
In allen vorgenannten Beträgen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 % enthalten.